Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung der Barrierefreiheit gilt für die vom Statistischen Bundesamt unter ergebnisse2011.zensus2022.de veröffentlichte Zensusdatenbank.
Das Statistische Bundesamt ist als öffentliche Stelle im Sinne der EU-Richtlinie 2016/2102 bestrebt, die Zensusdatenbank barrierefrei zugänglich zu machen.
Rechtsgrundlage sind die Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 in der jeweils aktuellen Fassung.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus den §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Bei der Gestaltung und Entwicklung der Zensusdatenbank stand der Aspekt der Nutzerfreundlichkeit im Vordergrund. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen der Barrierefreiheit beruht auf einer durchgeführten Selbstbewertung der Software. Momentan lässt sich leider nicht ausschließen, dass einige Nutzerinnen und Nutzer noch Barrieren vorfinden.
Datum der Erklärung/Aktualisierung
Diese Erklärung wurde am 23.09.2020 erstellt und wird fortlaufend aktualisiert.
Barrieren melden: Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zur Zensusdatenbank aufgefallen? Oder haben Sie Fragen und Anregungen zum Thema Barrierefreiheit? Dann melden Sie sich gerne bei uns. Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung. Bitte benutzen Sie dafür unser Kontaktformular.
Sie können uns auch per E-Mail oder telefonisch kontaktieren:
Telefon: +49 (0) 611 75 2405
E-Mail: barrierefrei@destatis.de
Schlichtungsverfahren: Sollte auch nach Kontaktaufnahme zu o.g. Ansprechpartner keine zufriedenstellende Lösung gefunden worden sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Aufgabe der Schlichtungsstelle BGG ist es, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Einigung zu unterstützen. Dieses Verfahren ist kostenlos. Ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren finden Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de. Sie können die Schlichtungsstelle unter info@schlichtungsstelle-bgg.de auch direkt anschreiben.